Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Was für Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für die Kinderbetreuung können Sie über das zuständige Jugendamt beantragen. Wenn Sie dies tun sind die Betreuungskosten nach dem jeweiligen Elterneinkommen und dem Alter des Kindes gestaffelt und in einer Elternbeitragstabelle festgehalten. Das Jugendamt fördert eine Betreuung ab einer Stundenzahl von 10h/Woche.

Sollte dies nicht der Fall sein müssen Sie für die Betreuungskosten selbstständig aufkommen.

Weitere Kosten für die Betreuung Ihres Kindes kommen für Sie, in meiner Kindertagespflegeeinrichtung, nicht zum Tragen.

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?